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Unser Denkmal FAQ

Für wen ist die Investition in Denkmalimmobilien überhaupt interessant?

Wenn Sie Interesse an historischen Gebäuden und der Erhaltung des kulturellen Erbes haben, kann die Investition in eine Denkmalimmobilie eine Möglichkeit sein, die Leidenschaft mit einer finanziellen Investition zu verbinden. Sie können dazu beitragen, ein historisches Gebäude zu restaurieren und es für zukünftige Generationen zu erhalten.

Weiterhin bieten Denkmalimmobilien allen, die ein hoch zu versteuerndes Einkommen haben, besondere Steuervergünstigungen und sind aus diesem Grund eine sinnvolle Kapitalanlage. Neben den Steuervorteilen ist für Kapitalanleger der hohe Wiederverkaufswert ein weiteres Highlight für ein Investment in Denkmalimmobilien.

Wenn Sie als Anleger diese gesetzlich verankerten Steuervorteile durch die gesetzlich festgelegten Abschreibungsmöglichkeiten nach den § 7h und § 7i vollständig und effizient nutzen möchte, sollte das nachhaltig zu versteuernden Einkommen bei Ledigen bei mindestens 65.000,00 Euro und bei Verheirateten bei mindestens 120.000,00 Euro liegen.

Häufig gestellte Fragen

Bauzeitzinsen sind Zinsen, die während der Bauzeit eines Projekts anfallen. Sie werden auf das investierte Kapital berechnet und dienen dazu, die Kosten für die Finanzierung während der Bauphase abzudecken.

 

Die genaue Höhe der Bauzeitzinsen während eines Denkmal Projekts kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Gesamtinvestitionssumme, der Dauer der Bauzeit, den Zinssätzen und den individuellen Finanzierungsvereinbarungen. Es ist ratsam, mit einem Finanzberater oder einem spezialisierten Kreditinstitut zu sprechen, um eine genaue Schätzung der Bauzeitzinsen für ein bestimmtes Denkmalprojekt zu erhalten.

Grunderwerbsteuer: Der genaue Prozentsatz variiert je Bundesland und ist abhängig vom Kaufpreis. Dieser Satz befindet sich im Bereich zwischen

3,5 % – 6,5 % vom Kaufpreis.

 

Notarkosten: Die Dienste eines Notars sind erforderlich, um den Kaufvertrag zu erstellen und die rechtlichen Formalitäten abzuwickeln. Die Notarkosten können je nach Umfang der Arbeit und regionalen Gebührenordnungen unterschiedlich sein. Diese liegt in der Regel bei ca. 1,5 %.

 

Grundbucheintragung: Beim Eintrag der Eigentumsrechte im Grundbuch fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Bundesland und belaufen sich auf ca. 0,5% vom Kaufpreis

 

Maklergebühren: Diese entfallen bei uns vollständig. Somit kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.

 

Finanzierungskosten: Dazu gehören Zinsen, Gebühren für die Kreditbearbeitung und gegebenenfalls auch Sonderkonditionen oder Risikoaufschläge, die mit Denkmalimmobilien verbunden sein können.

 

Betriebskosten: Dazu gehören Kosten für Instandhaltung, Versorgungsunternehmen, Verwaltung und gegebenenfalls auch Steuern und Abgaben.

Der Kaufpreis einer Immobilie setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

 

Grundstückswert: Wenn die Immobilie über ein Grundstück verfügt, wird ein Teil des Kaufpreises dem Wert des Grundstücks zugeschrieben. Der Grundstückswert hängt von Faktoren wie Lage, Größe und Nutzungspotenzial ab.

 

Gebäudewert: Der Wert des Gebäudes selbst wird ebenfalls in den Kaufpreis einbezogen. Dieser Wert basiert auf verschiedenen Faktoren wie Alter, Zustand, Größe, Ausstattung und architektonischen Merkmalen des Gebäudes.

 

Sanierungskosten: Die Sanierungskosten umfassen typischerweise die Kosten für die Renovierung, Restaurierung und Instandsetzung des Gebäudes. Dies kann Arbeiten an der Fassade, dem Dach, den Fenstern, der Elektrik, der Sanitär- und Heizungsanlage, der Innenausstattung und anderen Aspekte des Gebäudes umfassen. Die Höhe der Sanierungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Zustands des Gebäudes, der Größe, des Umfangs der notwendigen Arbeiten, der gewünschten Ausstattung und den Anforderungen des Denkmalschutzes.

Eine Denkmalimmobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen mit KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Zuschüssen erworben werden.

 

Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme für den Erwerb und die Sanierung von Denkmalimmobilien an, um deren Erhalt und Restaurierung zu unterstützen.

 

Ein relevantes Förderprogramm der KfW ist das Programm „KfW-Denkmal“, das sich speziell an Eigentümer von Denkmalimmobilien richtet. Es bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für die Sanierung und den Erwerb von Denkmalimmobilien. Die genauen Bedingungen und Konditionen für den Erhalt von KfW-Zuschüssen variieren je nach Programm und können sich im Laufe der Zeit ändern.

Ein Tilgungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Rahmen bestimmter Förderprogramme gewährt wird. Im Gegensatz zu einem zinsgünstigen Kredit, bei dem der Kreditbetrag zurückgezahlt werden muss, handelt es sich beim Tilgungszuschuss um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

 

Der Tilgungszuschuss wird gewährt, um die finanzielle Belastung des Kreditnehmers zu verringern und die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.

Er wird in der Regel auf den noch ausstehenden Darlehensbetrag angewendet und mindert somit die Höhe der Tilgungsraten. Die genauen Bedingungen und Höhe des Tilgungszuschusses variieren je nach Förderprogramm und können sich im Laufe der Zeit ändern.

Die Verwaltung einer Immobilie kann von verschiedenen Parteien übernommen werden, abhängig von den individuellen Vereinbarungen und der Art der Immobilie. Generell beinhaltet unser Service ein „Rundum-sorglos-Paket“, welches für jedes Projekt ein passendes Property Management und eine Hausverwaltung mit professionellen Dienstleistungen beinhaltet.

 

Darunter fallen Vermietung und Verwaltung von Mietobjekten, die Buchhaltung, die Instandhaltung, die Kommunikation mit Mietern und anderen Verwaltungsaufgaben oder Aufgaben wie die Organisation der Eigentümerversammlung, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Abrechnung der Nebenkosten und die Kommunikation mit den Eigentümern.

Im direkten Vergleichen zu einer konventionellen Kapitalanlage Immobilie bietet eine Denkmalimmobilie mehrere positiven Aspekte, die eine gute Vermietbarkeit erheblich erhöhen:

 

Einzigartiger Charakter: Denkmalimmobilien haben oft einen einzigartigen Charme, der sie von anderen Immobilien abhebt. Dies kann für Mieter attraktiv sein, die eine besondere Wohnatmosphäre suchen.

 

Historischer Wert und Prestige: Denkmalimmobilien können ein hohes Maß an historischem Wert und Prestige haben, insbesondere wenn sie sich in bekannten oder begehrten Stadtvierteln befinden. Dies kann die Attraktivität für Mieter steigern, die nach einem besonderen Wohnerlebnis suchen.

 

Marktbedingungen: Wie bei jeder Immobilie hängt die Vermietbarkeit einer Denkmalimmobilie auch von den aktuellen Marktbedingungen ab. Faktoren wie die Nachfrage nach Wohnraum in der Region, das Angebot an vergleichbaren Mietobjekten und die Mietpreisentwicklung können die Vermietbarkeit beeinflussen.

Die Lage ist einer der entscheidenden Faktoren beim Kauf oder der Miete einer Immobilie aus verschiedenen Gründen:

 

Wertsteigerung: Eine gute Lage kann langfristig zu einer Wertsteigerung der Immobilie führen. Attraktive Wohngegenden mit einer guten Infrastruktur, Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Annehmlichkeiten sind oft gefragt und können den Wert der Immobilie im Laufe der Zeit erhöhen.

 

Lebensqualität: Die Lage beeinflusst direkt die Lebensqualität der Bewohner. Eine Immobilie in der Nähe von Grünflächen, Wasser, Freizeiteinrichtungen oder in einer ruhigen Umgebung kann ein angenehmes Wohnumfeld bieten. Andererseits können eine schlechte Nachbarschaft, Lärmbelästigung oder eine hohe Kriminalitätsrate die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.

 

Zugänglichkeit: Die Lage bestimmt die Erreichbarkeit wichtiger Orte wie Arbeitsplatz, Schulen, Krankenhäuser, Einkaufszentren und öffentliche Verkehrsmittel. Eine günstige Lage kann die täglichen Wege verkürzen und den Komfort erhöhen. Eine ungünstige Lage kann zu längeren Pendelzeiten und höheren Transportkosten führen.

Der Sanierungsanteil einer Denkmalimmobilie richtet sich in erster Linie nach dem Zustand und dem Schutzstatus des Gebäudes sowie nach den Vorgaben der Denkmalschutzbehörde. Bei der Sanierung einer Denkmalimmobilie sind bestimmte Auflagen und Restriktionen zu beachten, um den historischen Charakter und den Denkmalwert des Gebäudes zu erhalten.

 

Der Sanierungsanteil umfasst in der Regel die Kosten für die Instandsetzung, Restaurierung und Modernisierung des denkmalgeschützten Gebäudes. Dazu gehören unter anderem:

 

Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten: Dies umfasst die Wiederherstellung und Reparatur historischer Bauelemente wie Fassaden, Dachkonstruktionen, Fenster, Türen, Treppen, Fußböden und Innenausstattungen. Hierbei werden oft spezialisierte Handwerker und Restauratoren eingesetzt, um den Originalzustand bestmöglich zu bewahren.

 

Energetische Sanierung: Um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Wohnkomfort zu verbessern, können energetische Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden, Dächern und Fenstern, der Einbau effizienter Heizungs- und Lüftungssysteme oder die Nutzung erneuerbarer Energien erforderlich sein. Dabei müssen jedoch die Vorgaben des Denkmalschutzes berücksichtigt werden, um die historische Substanz nicht zu beeinträchtigen.

 

Der genaue Sanierungsanteil wird individuell für jede Denkmalimmobilie festgelegt, basierend auf einer eingehenden Prüfung durch Fachleute und die Denkmalschutzbehörde. Dabei werden Faktoren wie der Erhaltungszustand des Gebäudes, der Umfang der notwendigen Maßnahmen und die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers berücksichtigt.

Die steuerlichen Sonderregelungen speziell für Denkmalimmobilien werden unter anderem durch folgende Gesetze geregelt:

 

§ 7h Einkommensteuergesetz (EStG): Der § 7h EStG regelt die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden, die zugleich als Baudenkmale geschützt sind. Im Rahmen dieser Regelung können Eigentümer von Denkmalimmobilien eine erhöhte steuerliche Abschreibung in Anspruch nehmen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen dabei energetischen Anforderungen entsprechen und von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt sein.

 

§ 7i Einkommensteuergesetz (EStG): Der § 7i EStG regelt die steuerliche Förderung von Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung von selbstgenutzten Wohngebäuden, die als Baudenkmale anerkannt sind. Hierbei können Eigentümer von Denkmalimmobilien eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, die zusätzlich zur regulären Abschreibungsmöglichkeit gewährt wird. Die Höhe der Sonderabschreibung beträgt aktuell 9 Prozent der förderfähigen Kosten pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren.

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